[STAND: 17.3.23 12:00]

1. Vorbemerkungen zur Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung als „interne Verfassung“ regelt die Details unserer internen Zusammenarbeit. Sie ist der Vereinssatzung untergeordnet und tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Sie wird in einem Prozess weiterentwickelt an dem alle Mitglieder teilnehmen können.

1.1 Unser Demokratieverständnis im Umgang miteinander

Unsere demokratischen Grundwerte sind ein wichtiger Orientierungspunkt für unser gemeinsames Handeln und unseren Umgang miteinander. Wir betrachten sie als Schlüssel für die Motivation der Mitglieder, das geteilte Erlebnis von Selbstwirksamkeit und unseren gemeinsamen Erfolg:

Diese Werte werden insbesondere verwirklicht durch:

1.2 Unsere Ziele

  1. Unser zentrales Ziel ist eine 100%-Versorgung mit erneuerbaren Energien der Stadt München und möglichst auch des Umlands bis 2030 mit Hilfe einer dezentralen Energiewende, in der Privathaushalte und eine Vielzahl von Unternehmen zugleich als Produzenten und Verbraucher am Energiemarkt teilnehmen können.
  2. Im Zusammenspiel vieler verschiedener Akteure wollen wir den Willen und die Bereitschaft in allen Teilen der Gesellschaft, in Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft stärken, den jeweils eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wir warten nicht mehr auf regulatorische Maßnahmen der Politik, sondern tragen zur „Energiewende von unten“ bei.
  3. Zu unseren Zielen gehört daher auch, den energiepolitischen Bildungsstand in der Bevölkerung insgesamt anzuheben und die Motivation zu fördern, an der dezentralen Energiewende mitzuarbeiten.
  4. Einen besonderen Fokus legen wir auf den Ausbau der Photovoltaik, den Aufbau von entsprechenden Informationsangeboten (Webseitenartikel, Veranstaltungen, Beratung) und Photovoltaik-Nachbarschaftshilfen, z. B. für Sammelbestellungen von Steckersolar-Geräten und gegenseitige Unterstützung bei Transport und Montage.

2. Regelungen im Einzelnen:

2.1 Geltungsbereich – Öffentlichkeit

  1. Solar2030 erlässt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen (nachstehend Versammlungen genannt) der Organe und der Fachgruppen diese Geschäftsordnung.
  2. Alle Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.

2.2 Organe und Gruppen

  1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
  2. Zur Vorbereitung von Vorstandsbeschlüssen dient der Koordinierungskreis, dem Vertreter der einzelnen Fachgruppen angehören.
  3. Die Fachgruppen kümmern sich um die fachinhaltliche Weiterentwicklung des Vereins und können Empfehlungen zu Beschlüssen abgeben.

2.3 Einberufung und Beschlussfähigkeit von Versammlungen

  1. Die Einberufung der Mitgliederversammlungen und der Sitzungen des Vorstands richtet sich nach den §§ 6 und 7 der Satzung des Vereins. Die Einladungen zu den Versammlungen können auch online erfolgen.
  2. Zu allen übrigen Versammlungen (Koordinierungskreis, Fachgruppen, Nachbarschaften, etc.) wird von den jeweiligen Leitungen der Gruppen formlos in der Regel online eingeladen. Die/der Vorstandsvorsitzende des Vereins ist durch Übermittlung der Einladung zu informieren.
  3. Vorstand und Mitgliederversammlung sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

2.4 Versammlungsleitung der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen

  1. Die Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlungen werden von der/von dem Vereinsvorsitzenden (nachstehend Versammlungsleitung genannt) eröffnet, geleitet und geschlossen.
  2. Falls die/der Vorsitzende und die satzungsmäßigen Vertreter*innen verhindert sind, wählen die erschienenen Mitglieder aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung. Das gleiche gilt für Aussprachen und Beratungen, die die/den Vorsitzende/n persönlich betreffen.
  3. Der Versammlungsleitung stehen alle zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung erforderlichen Befugnisse zu (Entzug des Wortes, Ausschlüsse von Einzelmitgliedern zu Tagesordnungspunkten, Unterbrechung oder Aufhebung der Versammlung).
  4. Nach Eröffnung prüft die Versammlungsleitung die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und gibt die endgültige Tagesordnung bekannt. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung (ohne Debatte) mit einfacher Mehrheit.
  5. Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.

2.5 Worterteilung und Redefolge

  1. Das Wort zur Aussprache erteilt die Versammlungsleitung. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Teilnehmer*innen einer Versammlung müssen den Versammlungsraum verlassen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die sie in materieller Hinsicht persönlich betreffen.
  2. Berichterstatter*innen und Antragsteller*innen erhalten zu Beginn der Aussprache des jeweiligen Tagesordnungspunktes das Wort.
  3. Die Versammlungsleitung kann in jedem Fall außerhalb der Redeliste das Wort ergreifen.

2.6 Anträge

  1. Die Antragsberechtigung zur Mitgliederversammlung ist in § 6 der Satzung festgelegt.
  2. Die Frist zur Einreichung von Anträgen beträgt entsprechend der Satzung eine Woche vor dem Versammlungstermin.
  3. Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden; sie sollen eine schriftliche Begründung enthalten und können online gestellt werden.
  4. Anträge, die sich aus der Beratung eines Antrages in der Mitgliederversammlung ergeben und diesen ändern, ergänzen oder fortführen, sind zugelassen.
  5. Für Anträge auf Satzungsänderung gelten die Bestimmungen des § 6 der Satzung.

2.7 Abstimmungen

  1. Generell ist Abstimmungen und Beschlussfassungen jeweils Systemische Konsensierung unmittelbar vorzuschalten. Insbesondere ist vor den Beschlussfassungen im Vorstand möglichst eine Systemische Konsensierung im Koordinierungskreis durchzuführen.
  2. Die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge ist vor der Abstimmung deutlich bekanntzugeben.  
  3. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch die Versammlungsleitung zu verlesen.
  4. Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrag der weitestgehende ist, entscheidet die Versammlung ohne Aussprache.
  5. Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Die Versammlungsleitung kann eine geheime oder namentliche Abstimmung anordnen. Sie muss dies tun, wenn es auf Antrag beschlossen wird.
  6. Beschlüsse und Entscheidungen sind im Protokoll festzuhalten.
  7. Nach Eintritt in die Abstimmung darf das Wort zur Sache nicht mehr erteilt werden.
  8. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei allen Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmengleichheit Ablehnung bedeutet. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

2.8 Wahlen

  1. Wahlen werden mit Systemischem Konsensieren durchgeführt. Falls die Mehrheitswahl gesetzlich vorgeschrieben ist, wird Systemisches Konsensieren als Entscheidungsvorbereitung genutzt und die Mehrheitswahl erfolgt als Stichwahl der beiden bestplatzierten Kandidat*innen. Um persönliche Verletzungen durch Widerstandsbewertungen zu vermeiden, wird diese Konsensierung geheim durchgeführt und nur die Widerstandsbewertung der drei bestplatzierten Kandidaten öffentlich gemacht.
  2. Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie satzungsgemäß anstehen oder durch Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern oder sonstigen Funktionsträgern (z. B. Rechnungsprüfung) erforderlich werden. Sie müssen auf der Tagesordnung stehen und bei der Einberufung bekannt gegeben worden sein.
  3. Mehrheitswahlen können offen stattfinden, außer mindestens eine Person verlangt eine geheime Wahl.
  4. Vor der Konsensierung und den Wahlen ist ein Wahlausschuss mit mindestens zwei Mitgliedern zu bestellen, der die Aufgabe hat, die abgegebenen Stimmen zu zählen und zu kontrollieren.
  5. Der Wahlausschuss bestimmt eine Wahlleitung, die während des Wahlgangs die Rechte und Pflichten einer Versammlungsleitung hat.
  6. Vor dem Wahlgang hat der Wahlausschuss zu prüfen, ob die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidat*innen die Voraussetzungen erfüllen, die die Satzung in § 4 vorschreibt. Abwesende können gewählt werden, wenn der Wahlleitung vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft, die Wahl anzunehmen, hervorgeht.
  7. Vor der Konsensierung und der Wahl sind die Kandidat*innen zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen.
  8. Das Konsensierungsergebnis und das Wahlergebnis sind jeweils durch den Wahlausschuss festzustellen, der Versammlungsleitung bekanntzugeben und ihre Gültigkeit für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
  9. Im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern des Vorstandes oder der sonstigen Gruppen während einer Legislaturperiode beruft der Vorstand auf Vorschlag der betreffenden Gruppe ein geeignetes Ersatzmitglied bis zur nächsten festgelegten Wahl.

2.9 Vorstandsfunktionen und Vorstandswahl

  1. Die Mitgliederversammlung entscheidet entsprechend der Satzung (§ 7 Nr. 2) über die Anzahl der Vorstandsmitglieder.
  2. Sie wählt in getrennten Wahlgängen mindestens die/den Vorstandsvorsitzende/n und die/der Stellvertreter/in. Bis zu fünf weitere Mitglieder des Vorstands (Beisitzer) können in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt werden. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben.
  3. Der Vorstand regelt in seiner ersten Sitzung die Verteilung der Aufgaben, insb. Kassenwart und Schriftführung.

2.10 Versammlungsprotokolle

  1. Über alle Versammlungen (insbesondere Mitgliederversammlungen, Sitzungen de Vorstands und des Koordinationskreises) sind Protokolle zu führen, die innerhalb von zwei Wochen den Versammlungsteilnehmenden zur Verfügung zu stellen sind.
  2. Die Protokolle können auch online zur Verfügung gestellt werden.

2.11 Mitgliedsbeiträge

  1. Gemäß der Satzung werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom …………. beträgt der Mitgliedsbeitrag 7 € pro Monat. Für Härtefälle ist der Beitrag auf 3 € pro Monat festgesetzt. Für die Reduzierung des Beitrags genügt ein formloses Schreiben auch online an den Vereinsvorstand.

2.12 Inkrafttreten

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am …………………. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom ……………….. in Kraft.

Anhang:

1. Beschreibung der Gruppen (Koordinationskreis, Fachgruppen, Nachbarschaftsgruppen, Arbeitsgruppen)

In solar2030 gibt es unterschiedliche Gruppen. Im Folgenden beschreiben wir die generelle Strukturierung der Gruppen und dann die spezifischen Aufgaben unserer Gruppen.

Rollen

Innerhalb einer Gruppe sollten zumindest die Rollen Leitung, Moderation und Protokollführung geklärt sein.

Die Leitung der Gruppe übernimmt die Verantwortung für die Organisation der Sitzungen der Gruppe. Sie trägt die Perspektive und Anliegen der Gesamtorganisation, so wie sie durch den Koordinationskreis repräsentiert werden, sowie Kooperationsanfragen aus anderen Gruppen in ihre Gruppe. Sie informieren die Gruppe über Aktivitäten der Gesamtorganisation und Beschlüsse des Koordinationskreises. Sie werden vom Koordinationskreis eingesetzt und vom Vorstand bestätigt.

Die Moderator*innen der Gruppen moderieren die Sitzungen möglichst neutral. Ihre Aufgabe ist es, den wertschätzenden Raum zu schaffen, in dem sich alle mit ihren Anliegen, Ideen, Einwänden und Argumenten frei äußern können und wollen. Im Interesse von effizienten und fairen Meetings achten sie auf ausgewogene Redezeiten und versuchen, Diskussionen zu kanalisieren und zu einer Entscheidungsreife zu führen. Die Moderator*innen sollten dafür das Systemische Konsensprinzip anwenden.

Die Protokollant*innen protokollieren die wichtigsten Informationen und Ergebnisse und stellen sie für alle zugänglich online zur Verfügung.

Der Koordinationskreis

Der Koordinationskreis dient vor allem dem Informationsaustausch und der Koordination zwischen den verschiedenen Gruppen. Er bereitet wichtige strategische Entscheidungen vor, die im Vereinsvorstand formal abgestimmt werden. Strategische und wichtige Entscheidungen sind insbesondere:

Der Koordinationskreis setzt sich zusammen aus dem Vorstand, den Leitungen der Fachgruppen und den Delegierten aus den Fachgruppen.

Die Fachgruppen

Die Fachgruppen bearbeiten alle fachlichen Fragen und tragen damit die Verantwortung für die Inhalte der Vorträge, der Fachartikel auf unserer Webseite und der Standards bei der Beratung. Die Fachgruppen können eigene interne Richtlinien beschließen. Sie stellen in der Regel die Referent*innen für die fachlichen Veranstaltungen.

Die Fachgruppen können jeweils eine/n Delegierte*n in den Koordinationskreis wählen.

Die Nachbarschaftsgruppen

Die Nachbarschaftsgruppen sind geografisch verortet und wählen eine/n Delegierte/n in die Fachgruppe „Nachbarschaftshilfen“. Sie halten sowohl den Kontakt zu ihrer Nachbarschaft als auch den anderen Fachgruppen und koordinieren lokale Aktivitäten.

Die Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen sind zeitlich befristet oder werden jeweils für ein konkretes Projekt oder eine Aufgabe eingesetzt.

2. Organisation, Ablauf und Dokumentation von Sitzungen

Unsere Gruppen finden sich zu Sitzungen zusammen. Diese finden in der Regel online statt, um Resourcen zu schonen und eine leichte Zugänglichkeit zu ermöglichen.

2.1 Termine:
2.2 Ablauf von Sitzungen der Gruppen:
2.3 Dokumentation:

3. Systemisches Konsensieren als Abstimmungsmethode

Systemisches Konsensieren (SK) ist unsere bevorzugte Methode für Abstimmungen und Wahlen. Andere Methoden können ebenfalls zum Einsatz kommen, müssen aber im Einzelfall mit SK beschlossen werden. SK kann in vielen verschiedenen Varianten eingesetzt werden. Die folgende knappe Darstellung einiger Vorgehensweisen stellt nicht alle Varianten dar und ersetzt keinen SK-Workshop. Während der Sitzungen entscheidet der/die Moderator*in, wie er/sie SK nutzt. (Das Systemische Konsensprinzip nach Visotschnig und Schrotta spart Diskussionszeit, fördert einen konstruktiven Dialog sowie eine Kultur des wertschätzenden Umgangs auf Augenhöhe, wirkt konfliktlösend und ermöglicht qualifizierte und konsensnahe Lösungen. (Mehr Infos zum systemischen Konsensprinzip findet ihr z.B. hier: https://sk-prinzip.eu/methode/)

3.1 Systemisches Konsensieren für Abstimmungen über einfache Anträge:
3.2 Konsensierungen mit mehreren Lösungsvorschlägen:
3.3 Systemisches Konsensieren für Wahlen: