[STAND: 17.3.23 12:00]
1. Vorbemerkungen zur Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung als „interne Verfassung“ regelt die Details unserer internen Zusammenarbeit. Sie ist der Vereinssatzung untergeordnet und tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft. Sie wird in einem Prozess weiterentwickelt an dem alle Mitglieder teilnehmen können.
1.1 Unser Demokratieverständnis im Umgang miteinander
Unsere demokratischen Grundwerte sind ein wichtiger Orientierungspunkt für unser gemeinsames Handeln und unseren Umgang miteinander. Wir betrachten sie als Schlüssel für die Motivation der Mitglieder, das geteilte Erlebnis von Selbstwirksamkeit und unseren gemeinsamen Erfolg:
- Alle Mitglieder erhalten gleiche Chancen zur Einflussnahme bei allen wichtigen Entscheidungsprozessen.
- Wir nutzen das Wissen und die Kreativität der Vielen, um qualifizierte Lösungen zu finden, die von möglichst allen mitgetragen werden. Mitsprache und Einflussnahme ist dabei an Zeitaufwand und Auseinandersetzung mit dem Thema gebunden, an die Teilnahme in der entsprechenden entscheidungsbefugten Gruppe.
- Wir achten auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang auf Augenhöhe.
Diese Werte werden insbesondere verwirklicht durch:
- das Systemische Konsensprinzip als Methode für Gruppenentscheidungen und Wahlen: Alle können eigene Vorschläge einbringen und die Vorschläge der anderen bewerten.
- die Beauftragung der Gruppen durch alle: Alle entscheidungsbefugten Gruppen handeln im Auftrag der gesamten Organisation. Im Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung der Geschäftsordnung sind alle Mitglieder eingeladen, diesen Auftrag gemeinschaftlich zu (re-)formulieren. In diesem Prozess können auch neue Organe oder Rollen beschlossen und beauftragt werden. Die Vereinssatzung bildet den äußeren Rahmen und stellt die Verknüpfung zum deutschem Rechtsrahmen her.
- größtmögliche Transparenz: Die Sitzungen sind für alle offen, Protokolle sind für alle einsehbar.
- das Antragsrecht für alle: Alle Mitglieder können in allen entscheidungsbefugten Gruppen Anträge stellen, zu denen dann eine Entscheidung getroffen werden muss.
- das Bemühen jedes einzelnen Mitglieds um Achtsamkeit gegenüber den anderen wie auch gegenüber den eigenen Gefühlen und Bedürfnissen
- den Mut, Konflikte offen anzusprechen.
- Vereinbarung von Aufgaben und Verantwortung für die Fach- und Arbeitsgruppen
- die Beachtung von Beschlüssen, Vereinbarungen und Verantwortlichkeiten (siehe Protokolle)
- Gegenseitige Absprache und Information „Wer macht was?“
1.2 Unsere Ziele
- Unser zentrales Ziel ist eine 100%-Versorgung mit erneuerbaren Energien der Stadt München und möglichst auch des Umlands bis 2030 mit Hilfe einer dezentralen Energiewende, in der Privathaushalte und eine Vielzahl von Unternehmen zugleich als Produzenten und Verbraucher am Energiemarkt teilnehmen können.
- Im Zusammenspiel vieler verschiedener Akteure wollen wir den Willen und die Bereitschaft in allen Teilen der Gesellschaft, in Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft stärken, den jeweils eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Wir warten nicht mehr auf regulatorische Maßnahmen der Politik, sondern tragen zur „Energiewende von unten“ bei.
- Zu unseren Zielen gehört daher auch, den energiepolitischen Bildungsstand in der Bevölkerung insgesamt anzuheben und die Motivation zu fördern, an der dezentralen Energiewende mitzuarbeiten.
- Einen besonderen Fokus legen wir auf den Ausbau der Photovoltaik, den Aufbau von entsprechenden Informationsangeboten (Webseitenartikel, Veranstaltungen, Beratung) und Photovoltaik-Nachbarschaftshilfen, z. B. für Sammelbestellungen von Steckersolar-Geräten und gegenseitige Unterstützung bei Transport und Montage.
2. Regelungen im Einzelnen:
2.1 Geltungsbereich – Öffentlichkeit
- Solar2030 erlässt zur Durchführung von Versammlungen und Sitzungen (nachstehend Versammlungen genannt) der Organe und der Fachgruppen diese Geschäftsordnung.
- Alle Mitgliederversammlungen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn auf Antrag ein entsprechender Beschluss gefasst wird.
2.2 Organe und Gruppen
- Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
- Zur Vorbereitung von Vorstandsbeschlüssen dient der Koordinierungskreis, dem Vertreter der einzelnen Fachgruppen angehören.
- Die Fachgruppen kümmern sich um die fachinhaltliche Weiterentwicklung des Vereins und können Empfehlungen zu Beschlüssen abgeben.
2.3 Einberufung und Beschlussfähigkeit von Versammlungen
- Die Einberufung der Mitgliederversammlungen und der Sitzungen des Vorstands richtet sich nach den §§ 6 und 7 der Satzung des Vereins. Die Einladungen zu den Versammlungen können auch online erfolgen.
- Zu allen übrigen Versammlungen (Koordinierungskreis, Fachgruppen, Nachbarschaften, etc.) wird von den jeweiligen Leitungen der Gruppen formlos in der Regel online eingeladen. Die/der Vorstandsvorsitzende des Vereins ist durch Übermittlung der Einladung zu informieren.
- Vorstand und Mitgliederversammlung sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
2.4 Versammlungsleitung der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen
- Die Sitzungen des Vorstands und die Mitgliederversammlungen werden von der/von dem Vereinsvorsitzenden (nachstehend Versammlungsleitung genannt) eröffnet, geleitet und geschlossen.
- Falls die/der Vorsitzende und die satzungsmäßigen Vertreter*innen verhindert sind, wählen die erschienenen Mitglieder aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung. Das gleiche gilt für Aussprachen und Beratungen, die die/den Vorsitzende/n persönlich betreffen.
- Der Versammlungsleitung stehen alle zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung erforderlichen Befugnisse zu (Entzug des Wortes, Ausschlüsse von Einzelmitgliedern zu Tagesordnungspunkten, Unterbrechung oder Aufhebung der Versammlung).
- Nach Eröffnung prüft die Versammlungsleitung die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, die Anwesenheitsliste, die Stimmberechtigung und gibt die endgültige Tagesordnung bekannt. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder Änderungsanträge entscheidet die Versammlung (ohne Debatte) mit einfacher Mehrheit.
- Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung.
2.5 Worterteilung und Redefolge
- Das Wort zur Aussprache erteilt die Versammlungsleitung. Die Worterteilung erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Teilnehmer*innen einer Versammlung müssen den Versammlungsraum verlassen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die sie in materieller Hinsicht persönlich betreffen.
- Berichterstatter*innen und Antragsteller*innen erhalten zu Beginn der Aussprache des jeweiligen Tagesordnungspunktes das Wort.
- Die Versammlungsleitung kann in jedem Fall außerhalb der Redeliste das Wort ergreifen.
2.6 Anträge
- Die Antragsberechtigung zur Mitgliederversammlung ist in § 6 der Satzung festgelegt.
- Die Frist zur Einreichung von Anträgen beträgt entsprechend der Satzung eine Woche vor dem Versammlungstermin.
- Alle Anträge müssen schriftlich eingereicht werden; sie sollen eine schriftliche Begründung enthalten und können online gestellt werden.
- Anträge, die sich aus der Beratung eines Antrages in der Mitgliederversammlung ergeben und diesen ändern, ergänzen oder fortführen, sind zugelassen.
- Für Anträge auf Satzungsänderung gelten die Bestimmungen des § 6 der Satzung.
2.7 Abstimmungen
- Generell ist Abstimmungen und Beschlussfassungen jeweils Systemische Konsensierung unmittelbar vorzuschalten. Insbesondere ist vor den Beschlussfassungen im Vorstand möglichst eine Systemische Konsensierung im Koordinierungskreis durchzuführen.
- Die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge ist vor der Abstimmung deutlich bekanntzugeben.
- Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch die Versammlungsleitung zu verlesen.
- Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. Bestehen Zweifel, welcher Antrag der weitestgehende ist, entscheidet die Versammlung ohne Aussprache.
- Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Die Versammlungsleitung kann eine geheime oder namentliche Abstimmung anordnen. Sie muss dies tun, wenn es auf Antrag beschlossen wird.
- Beschlüsse und Entscheidungen sind im Protokoll festzuhalten.
- Nach Eintritt in die Abstimmung darf das Wort zur Sache nicht mehr erteilt werden.
- Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei allen Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmengleichheit Ablehnung bedeutet. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
2.8 Wahlen
- Wahlen werden mit Systemischem Konsensieren durchgeführt. Falls die Mehrheitswahl gesetzlich vorgeschrieben ist, wird Systemisches Konsensieren als Entscheidungsvorbereitung genutzt und die Mehrheitswahl erfolgt als Stichwahl der beiden bestplatzierten Kandidat*innen. Um persönliche Verletzungen durch Widerstandsbewertungen zu vermeiden, wird diese Konsensierung geheim durchgeführt und nur die Widerstandsbewertung der drei bestplatzierten Kandidaten öffentlich gemacht.
- Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn sie satzungsgemäß anstehen oder durch Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern oder sonstigen Funktionsträgern (z. B. Rechnungsprüfung) erforderlich werden. Sie müssen auf der Tagesordnung stehen und bei der Einberufung bekannt gegeben worden sein.
- Mehrheitswahlen können offen stattfinden, außer mindestens eine Person verlangt eine geheime Wahl.
- Vor der Konsensierung und den Wahlen ist ein Wahlausschuss mit mindestens zwei Mitgliedern zu bestellen, der die Aufgabe hat, die abgegebenen Stimmen zu zählen und zu kontrollieren.
- Der Wahlausschuss bestimmt eine Wahlleitung, die während des Wahlgangs die Rechte und Pflichten einer Versammlungsleitung hat.
- Vor dem Wahlgang hat der Wahlausschuss zu prüfen, ob die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidat*innen die Voraussetzungen erfüllen, die die Satzung in § 4 vorschreibt. Abwesende können gewählt werden, wenn der Wahlleitung vor der Abstimmung eine schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft, die Wahl anzunehmen, hervorgeht.
- Vor der Konsensierung und der Wahl sind die Kandidat*innen zu fragen, ob sie im Falle einer Wahl das Amt annehmen.
- Das Konsensierungsergebnis und das Wahlergebnis sind jeweils durch den Wahlausschuss festzustellen, der Versammlungsleitung bekanntzugeben und ihre Gültigkeit für das Protokoll schriftlich zu bestätigen.
- Im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern des Vorstandes oder der sonstigen Gruppen während einer Legislaturperiode beruft der Vorstand auf Vorschlag der betreffenden Gruppe ein geeignetes Ersatzmitglied bis zur nächsten festgelegten Wahl.
2.9 Vorstandsfunktionen und Vorstandswahl
- Die Mitgliederversammlung entscheidet entsprechend der Satzung (§ 7 Nr. 2) über die Anzahl der Vorstandsmitglieder.
- Sie wählt in getrennten Wahlgängen mindestens die/den Vorstandsvorsitzende/n und die/der Stellvertreter/in. Bis zu fünf weitere Mitglieder des Vorstands (Beisitzer) können in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt werden. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten haben.
- Der Vorstand regelt in seiner ersten Sitzung die Verteilung der Aufgaben, insb. Kassenwart und Schriftführung.
2.10 Versammlungsprotokolle
- Über alle Versammlungen (insbesondere Mitgliederversammlungen, Sitzungen de Vorstands und des Koordinationskreises) sind Protokolle zu führen, die innerhalb von zwei Wochen den Versammlungsteilnehmenden zur Verfügung zu stellen sind.
- Die Protokolle können auch online zur Verfügung gestellt werden.
2.11 Mitgliedsbeiträge
- Gemäß der Satzung werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom …………. beträgt der Mitgliedsbeitrag 7 € pro Monat. Für Härtefälle ist der Beitrag auf 3 € pro Monat festgesetzt. Für die Reduzierung des Beitrags genügt ein formloses Schreiben auch online an den Vereinsvorstand.
2.12 Inkrafttreten
- Diese Geschäftsordnung tritt am …………………. gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom ……………….. in Kraft.
Anhang:
1. Beschreibung der Gruppen (Koordinationskreis, Fachgruppen, Nachbarschaftsgruppen, Arbeitsgruppen)
In solar2030 gibt es unterschiedliche Gruppen. Im Folgenden beschreiben wir die generelle Strukturierung der Gruppen und dann die spezifischen Aufgaben unserer Gruppen.
Rollen
Innerhalb einer Gruppe sollten zumindest die Rollen Leitung, Moderation und Protokollführung geklärt sein.
Die Leitung der Gruppe übernimmt die Verantwortung für die Organisation der Sitzungen der Gruppe. Sie trägt die Perspektive und Anliegen der Gesamtorganisation, so wie sie durch den Koordinationskreis repräsentiert werden, sowie Kooperationsanfragen aus anderen Gruppen in ihre Gruppe. Sie informieren die Gruppe über Aktivitäten der Gesamtorganisation und Beschlüsse des Koordinationskreises. Sie werden vom Koordinationskreis eingesetzt und vom Vorstand bestätigt.
Die Moderator*innen der Gruppen moderieren die Sitzungen möglichst neutral. Ihre Aufgabe ist es, den wertschätzenden Raum zu schaffen, in dem sich alle mit ihren Anliegen, Ideen, Einwänden und Argumenten frei äußern können und wollen. Im Interesse von effizienten und fairen Meetings achten sie auf ausgewogene Redezeiten und versuchen, Diskussionen zu kanalisieren und zu einer Entscheidungsreife zu führen. Die Moderator*innen sollten dafür das Systemische Konsensprinzip anwenden.
Die Protokollant*innen protokollieren die wichtigsten Informationen und Ergebnisse und stellen sie für alle zugänglich online zur Verfügung.
Der Koordinationskreis
Der Koordinationskreis dient vor allem dem Informationsaustausch und der Koordination zwischen den verschiedenen Gruppen. Er bereitet wichtige strategische Entscheidungen vor, die im Vereinsvorstand formal abgestimmt werden. Strategische und wichtige Entscheidungen sind insbesondere:
- die Genehmigung und/oder die Beauftragung von neuen Inhalten auf der Webseite und neuen Kampagnenmaßnahmen,
- die Richtlinien und Regeln, die die Außendarstellung des Vereins betreffen oder die Koordination der Gruppen untereinander,
- die Genehmigung und (vorläufige) Beauftragung von neuen Fach- oder Arbeitsgruppen.
Der Koordinationskreis setzt sich zusammen aus dem Vorstand, den Leitungen der Fachgruppen und den Delegierten aus den Fachgruppen.
Die Fachgruppen
Die Fachgruppen bearbeiten alle fachlichen Fragen und tragen damit die Verantwortung für die Inhalte der Vorträge, der Fachartikel auf unserer Webseite und der Standards bei der Beratung. Die Fachgruppen können eigene interne Richtlinien beschließen. Sie stellen in der Regel die Referent*innen für die fachlichen Veranstaltungen.
Die Fachgruppen können jeweils eine/n Delegierte*n in den Koordinationskreis wählen.
Die Nachbarschaftsgruppen
Die Nachbarschaftsgruppen sind geografisch verortet und wählen eine/n Delegierte/n in die Fachgruppe „Nachbarschaftshilfen“. Sie halten sowohl den Kontakt zu ihrer Nachbarschaft als auch den anderen Fachgruppen und koordinieren lokale Aktivitäten.
Die Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen sind zeitlich befristet oder werden jeweils für ein konkretes Projekt oder eine Aufgabe eingesetzt.
2. Organisation, Ablauf und Dokumentation von Sitzungen
Unsere Gruppen finden sich zu Sitzungen zusammen. Diese finden in der Regel online statt, um Resourcen zu schonen und eine leichte Zugänglichkeit zu ermöglichen.
2.1 Termine:
- Über die Sitzungstermine und den Turnus der Sitzungen entscheiden alle Gruppen selbst.
2.2 Ablauf von Sitzungen der Gruppen:
- Zu Beginn muss geklärt werden, wer moderiert und wer protokolliert, wenn dies nicht vorab geschehen ist. Die Gruppen bestimmen ihre Moderator*innen selbst.
- Wenn Neumitglieder anwesend sind, werden diese (mindestens vom/von der Moderator*in) herzlich willkommen geheißen und erhalten Redezeit, um sich vorzustellen.
- Anschließend wird die Agenda vorgestellt, Ergänzungen oder Priorisierungen abgefragt.
- Beim Abarbeiten der Agenda unterscheidet der Moderator reine Informationsbeiträge und Organisationsanteile, die auf der Ebene einfacher Absprachen erfolgen können, von Fragen und Anträgen, die eine Beschlussfassung erfordern.
2.3 Dokumentation:
- Die Protokolle werden für alle zugänglich online zur Verfügung gestellt.
3. Systemisches Konsensieren als Abstimmungsmethode
Systemisches Konsensieren (SK) ist unsere bevorzugte Methode für Abstimmungen und Wahlen. Andere Methoden können ebenfalls zum Einsatz kommen, müssen aber im Einzelfall mit SK beschlossen werden. SK kann in vielen verschiedenen Varianten eingesetzt werden. Die folgende knappe Darstellung einiger Vorgehensweisen stellt nicht alle Varianten dar und ersetzt keinen SK-Workshop. Während der Sitzungen entscheidet der/die Moderator*in, wie er/sie SK nutzt. (Das Systemische Konsensprinzip nach Visotschnig und Schrotta spart Diskussionszeit, fördert einen konstruktiven Dialog sowie eine Kultur des wertschätzenden Umgangs auf Augenhöhe, wirkt konfliktlösend und ermöglicht qualifizierte und konsensnahe Lösungen. (Mehr Infos zum systemischen Konsensprinzip findet ihr z.B. hier: https://sk-prinzip.eu/methode/)
3.1 Systemisches Konsensieren für Abstimmungen über einfache Anträge:
- Um die Diskussion zu beschleunigen, kann die/der Moderator*in einfache Meinungsäußerungen als Antrag umformulieren.
- Der/die Moderator*in fragt: „Spürt jemand einen Widerstand gegen diesen Vorschlag?“
- Wenn sich niemand meldet, ist der Antrag bereits beschlossen.
- Wenn sich jemand meldet, wird diese Person ihren Widerstand erläutern und in den meisten Fällen zugleich einen Gegenvorschlag machen. Auch eine dritte Person kann einen zweiten Vorschlag einbringen. Der/die Moderator*in fragt dann erneut: „Spürt jemand einen Widerstand gegen den neuen Vorschlag?“
- Je nach Wichtigkeit des Themas und nach eigenem Ermessen kann der/die Moderator*in der Diskussion mehr oder weniger Zeit einzuräumen. Wenn sich abzeichnet, dass ein Beschluss im Konsens (ohne Widerstände) nicht möglich ist, muss eine „Konsensierung mit mehreren Lösungsvorschlägen“ durchgeführt werden.
3.2 Konsensierungen mit mehreren Lösungsvorschlägen:
- Zunächst formuliert der/die Moderator*in eine offene W-Frage (z.B. „wie, wo, was…?“) als Konsensierungsfrage.
- Im nächsten Schritt werden Vorschläge gesammelt.
- Dann wird eine Widerstandsmessung durchgeführt. Dabei bewerten die Teilnehmenden alle Vorschläge einzeln mit 0 – 10 Widerstandspunkten. 0 Widerstandspunkte bedeuten: „kein Einwand gegen diesen Vorschlag“. 10 Widerstandspunkte bedeuten: „totaler Widerstand“. Der Moderator fragt für jeden Vorschlag einzeln: „Wie stark ist euer Widerstand bei Vorschlag A (B, C, D, …)?“ Die Teilnehmenden zeigen ihren Widerstand mit 10 Fingern oder schreiben ihn in den Chat. Die Widerstandsmessung kann als Stimmungsbild oder als endgültige Abstimmung durchgeführt werden.
- Stimmungsbild: Wenn die Widerstandsmessung als Stimmungsbild (ausführliche Variante für besonders wichtige Entscheidungen) durchgeführt wird, folgt eine Phase zur Erkundung der Widerstände. („Was steckt hinter deinem Widerstand?“) Anschließend werden neue Vorschläge gesammelt und eine erneute Widerstandsmessung durchgeführt. Der/die Moderator*in macht jeweils zuvor transparent, ob die Widerstandsmessung als Stimmungsbild oder als endgültige Abstimmung durchgeführt wird.
- Endgültige Abstimmung: Der Vorschlag mit dem geringsten Gesamtwiderstand gilt als gewählt.
- Für Konsensierungen mit mehreren Vorschlägen können auch Online-Tools genutzt werden.
3.3 Systemisches Konsensieren für Wahlen:
- Dabei empfiehlt sich eine geheime Abstimmung. Nur die Widerstandsbewertung der drei bestplatzierten Kandidaten wird öffentlich gemacht.
- In kleinen Gruppen kommt auch eine „Soziokratische Wahl“ in Betracht. Dabei sagen die Teilnehmenden reihum, welche Person sie gerne in der Rolle sehen würden und warum. Sie dürfen sich aber nicht selbst vorschlagen. Die/der Moderator*in versucht anschließend die Stimmung einzuschätzen, macht einen Vorschlag und fragt nach „schwerwiegenden Einwänden“. Wenn es keinen schwerwiegenden Einwand gibt, gilt die Person als gewählt.